AKSARAY 4. AİLE MAHKEMESİ HAKİMLİĞİ
BEKANNTMACHUNG
TURKİSCHE REPUBLİK
AKTENZEİCHEN : 2019/406 BESCHLUSSNR : 2022/103
ANGEKLAGTE : GABRİALE ZİEGLER,Geb. am 22/12/1958 in Vöckbruck,Tochter von Dudolf und Monika Österreichischer StaatsbürgerinANSCHRİFT : Kurt Tichy Gasse Wien/ÖSTERREİCH
ENTSCHEİDUNG:
Die Begründung lautet wie oben erläutert:
1- Mit der ANNAHME des Falles, Zwischen, ins Melderegister des Einwohnermeldeamt Provinz Aksaray, Kreis Merkez, Gemeinde Yenikent/Zafer,Bandnr:167,Rubriknr: 68,Reihenr : 7, eingetragene der Antragsteller MEHMET DURSUN geboren am 01/01/1960 in Aksaray,Sohn von Musa und Gülüzar, TR.İD.NR: 30005471932 und die Angeklagte GABRİALE ZİEGLER,Geb. am 22/12/1958 in Vöckbruck,Tochter von Dudolf und Monika,Österreichischer Staatsbürgerin, angegebene die Ehescheidungsurteil des Bezirksgericht Favoriten, Republik Österreich am07/07/1993 Az: 6 C 261/93x-6 und das Urteil Rechtskraeftig seit dem 24/09/1993 ist,WİRD ANERKANNT gemäß Artikel 50–58 der Zivilprozessordnung (MÖHUK).
2-Die Rechtskosten des Antragsteller sind vom Antragsteller wie ein Anspruch zu tragen.
3-Da der Antragsteller keine Anwaltskosten beantragt hat, ist eine Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht erforderlich.
4-Der verbleibende Teil des vom Antragsteller geleisteten Vorschusses ist nach Rechtskraft des Urteils elektronisch auf das Konto des Antragsteller zu überweisen, sofern der Kläger Antragsteller die Kontonummer angibt. Andernfalls ist der verbleibende Teil per Post an den Antragsteller zurückzuzahlen, wobei die Kosten durch den Vorschuss gedeckt sind.
5-Sobald das Urteil rechtskräftig ist, sind ausreichende Kopien an das Standesamt zu senden, damit die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
Hiermit wird dieser Bekanntmachung Bekanntgemacht, dass dieses Urteil gilt 7 Tage nach dem Datum der Bekanntmachung als der Angeklagte GABRİALE ZİEGLER zugestellt ist, Sie werden hiermit darüber informiert, dass Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Datum der Benachrichtigung Berufung einlegen können, indem Sie beim 4. Familiengericht Aksaray oder dem zuständigen Diensthabende Amtsgericht(Familiengericht) an Ihrem Standort einen Antrag einreichen und die Gebühr für die Berufungsentscheidung in Höhe von 615,40 TL, die Gebühr für den Berufungsantrag in Höhe von 1.683,10 TL und den Berufungsvorschuss in Höhe von 2.000,00 TL bei der Gerichtskasse für unsere Gerichtsakten hinterlegen. Wird die Berufung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, wird die Entscheidung rechtskräftig.
Diese Bekanntmachung dient dazu, sicherzustellen, dass die Benachrichtigung als erfolgt gilt.